Begutachtungen entscheiden über Teilhabe, Unterstützung und Lebensrealität.
Zu oft erleben Menschen dabei Misstrauen, Bürokratie und Entwürdigung.
Das muss sich ändern.
Ich vertrete die Ansicht, dass bei der Begutachtung von Patient:innen die Patient:innen im Vordergrund stehen. Auf Grund der häufig komplexen multifokalen Krankheitsbilder (z.B. seltene Erkrankungen), mit denen sich manche Patient:innen präsentieren, soll ein patientenzentrierter, fachspezifischer Untersuchungsansatz im Vordergrund stehen. Ein holistischer Ansatz soll bei der Begutachtung beachtet werden. Dabei stehen die Patient:innen als Individuum mit ihren individuellen Problemen im Vordergrund.
Ich bin überzeugt, dass ein individualisiertes Vorgehen bei der Begutachtung von Patient:innen möglich ist und den Patient:innen damit ihre Würde erhalten bleibt!
„Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, als Simulanten hinzustellen, ist schlichtweg anmaßend und präpotent. Wer hier ein „Nicht-arbeiten-Wollen“ vorschiebt, ignoriert die medizinische Realität: Der Verlust der Antriebskraft ist keine Faulheit, sondern ein schweres psychisches Krankheitsbild an sich. Diese Ignoranz ist eine massive Demütigung für all jene, die jahrzehntelang wertvolle Arbeit geleistet haben und nun durch eine schwere Krankheit gestoppt wurden. Besonders beschämend ist, dass Menschen, denen voller Versicherungsschutz zusteht, stattdessen zum hilflosen Spielball im materiellen Interessenskonflikt zwischen PVA und AMS werden. Anstatt Hilfe zu bekommen, werden sie im bürokratischen Zuständigkeitsstreit zerrieben und hin- und hergeschoben. Wir müssen psychisches Leid und die Rechte der Betroffenen endlich ernst nehmen, statt sie durch präpotente Vorurteile und systemische Kälte systematisch herabzuwürdigen.“
„In meiner ärztlichen Tätigkeit betreue ich Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichen chronischen und seltenen Erkrankungen und erlebe, wie belastend der Alltag mit einer dauerhaften Erkrankung sein kann. Menschen, die mit einer chronischen oder unheilbaren Erkrankung leben, sollten nicht immer wieder ihre Einschränkungen beweisen und ihre Lebenssituation rechtfertigen müssen. Begutachtungen müssen unabhängig, fachlich fundiert und vor allem respektvoll und menschenwürdig erfolgen.“
„Begutachtungen von Einschränkungen im psychischen Bereich sind doppelt schwierig. Einerseits gibt es keine Bildgebung und Laborwerte als Beleg, andererseits sieht man den betroffenen Personen die Probleme oft nicht an, auch wenn sie in der Kommunikation da sind. Der/die Gutachter:in muss also Erfahrung haben, die Vorbefunde einer Langzeitbetreuung einbeziehen und einen sensiblen Umgang pflegen.
Ohne Veränderungen des ganzen Systems werden Menschen mit diesen Problemen weiter sehr zufällig beurteilt und erreichen, auch wenn es ihnen zusteht, den Grad der Behinderung mit 50% nicht. An dieser Einstufung hängen aber viele andere Unterstützungsmöglichkeiten.“
„Menschen mit Hypermobilität werden im Begutachtungssystem bis heute auf ihre Gelenke reduziert. Tatsächlich handelt es sich um eine systemische Erkrankung im Spannungsfeld zwischen Bindegewebe und Immunsystem – mit Beschwerden, die weit über die Beweglichkeit hinausgehen und im Alltag oft weit schwerer wiegen. Ob die Diagnose klinisch oder genetisch gestellt wurde, ändert an dieser Krankheitslast nichts. Ein Begutachtungssystem, das nur misst, was sich in wenigen Minuten am Gelenk zeigen lässt, bildet die Realität dieser Patientinnen und Patienten nicht ab."
"Als Arzt plane ich für meine PatientInnen komplexe Therapien und Versorgungsstrategien. Ich muss mich darauf verlassen können, dass meine Patient:Innen in jeder Lebenslage mit Hilfsmitteln und Unterstützungsleistungen optimal versorgt sind."
"Die Begutachtungen durch die Pensionsversicherungsanstalt bzw. des Bundessozialamtes sind von einem starken Misstrauen gegenüber den zu Begutachtenden geprägt. Symptom Beschreibungen der Betroffenen werden grundsätzlich nicht als Beweismittel herangezogen; Laborbefunde und bildgebende Befunde tendenziell zu Ungunsten interpretiert. Ziel scheint nicht die Wahrheitsfindung zu sein, sondern die möglichst geringe Anerkennung von Ansprüchen. Aus diesem Grund habe ich meine Gutachtertätigkeit für das BSMS und das Landesgericht Innsbruck vor Jahren eingestellt."
Menschen, die zu einer Begutachtung kommen, müssen mit Respekt behandelt werden. Sie dürfen nicht von vornherein unter Verdacht zu stehen, ihre Beschwerden oder Unterstützungsbedarf zu erfinden.
Wer komplexe Diagnosen oder eine seltene Erkrankung beurteilt, muss sich damit auskennen. Bereits existierende Fachgutachten sollten verpflichtend als Grundlage herangezogen werden.
Wer eine angeborene oder dauerhafte Behinderung, wie eine Querschnittslähmung, hat, soll nicht alle paar Jahre erneut beweisen müssen, dass er oder sie noch Unterstützungsbedarf hat.
Jede und jeder hat das Recht zu verstehen, warum ein Antrag abgelehnt wurde – mit einer klaren, schriftlichen Begründung und der Möglichkeit, das Gutachten zu sehen und anzufechten.
Die Stelle, die über Pflegegeld oder andere Leistungen entscheidet, darf nicht gleichzeitig diejenige sein, die das Geld dafür auszahlt. Es braucht ärztliche Begutachtungen, die wirklich unabhängig sind.
Menschenwürde statt Misstrauen
Menschen, die zu einer Begutachtung kommen, müssen mit Respekt behandelt werden. Sie dürfen nicht von vornherein unter Verdacht stehen, ihre Beschwerden oder Unterstützungsbedarf zu erfinden.
Die richtige Fachperson für die richtige Diagnose
Wer komplexe Diagnosen oder eine seltene Erkrankung beurteilt, muss sich damit auskennen. Bereits existierende Fachgutachten sollten verpflichtend als Grundlage herangezogen werden.
Einmal beurteilt muss reichen – wenn sich nichts ändert
Wer eine angeborene oder dauerhafte Behinderung, wie eine Querschnittslähmung, hat, soll nicht alle paar Jahre erneut beweisen müssen, dass er oder sie noch Unterstützungsbedarf hat.
Nachvollziehbare Entscheidungen statt Black Box
Jede und jeder hat das Recht zu verstehen, warum ein Antrag abgelehnt wurde – mit einer klaren, schriftlichen Begründung und der Möglichkeit, das Gutachten zu sehen und anzufechten.
Eine unabhängige Begutachtung
Die Stelle, die über Pflegegeld oder andere Leistungen entscheidet, darf nicht gleichzeitig diejenige sein, die das Geld dafür auszahlt. Es braucht ärztliche Begutachtungen, die wirklich unabhängig sind.
Unterstütze unsere Petition für ein gerechtes, transparentes und menschenwürdiges Begutachtungssystem.
Menschen haben bereits unterschrieben
Ärztliche Begutachtungen für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und chronischen Krankheiten
Die untenstehenden Fragen und Antworten geben einen Überblick über die ärztlichen Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), des Sozialministeriumservice (SMS) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Österreich. Grundlage sind Antworten dieser Institutionen auf Anfragen der Lebenshilfe Österreich nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer OÖ, Berichte von Betroffenen und parlamentarischen Initiativen.
Eine ärztliche Begutachtung ist eine medizinische Untersuchung oder Aktenprüfung, die eine Behörde oder ein Sozialversicherungsträger in Auftrag gibt, um über einen Antrag zu entscheiden. Sie kommt zum Einsatz, wenn gesetzlich festgestellt werden muss, ob eine Erkrankung, eine Behinderung oder eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vorliegt und in welchem Ausmaß. Betroffen sind sehr unterschiedliche Personengruppen: Menschen mit körperlichen, psychischen oder chronischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen, aber auch Personen, die zum Beispiel Pflegegeld, eine Berufsunfähigkeitspension, einen Behindertenpass, eine Feststellung des Grades der Behinderung, eine berufliche Rehabilitation oder Krankengeld bei langem Krankenstand beantragen.
In Österreich führen mehrere Institutionen solche Begutachtungen durch, insbesondere die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), das Sozialministeriumservice (SMS) und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Allein bei diesen drei Institutionen wurden im Jahr 2024 zusammen mindestens 804.188 ärztliche Begutachtungen durchgeführt. Damit ist die Begutachtung für sehr viele Menschen der zentrale Punkt, an dem entschieden wird, ob sie eine Leistung erhalten, auf die sie unter Umständen dringend angewiesen sind.
Weil so viele unterschiedliche Institutionen mit eigenen Regeln zuständig sind, ist es für Betroffene oft schwer, den Überblick zu behalten.
In Österreich sind vor allem drei Institutionen für ärztliche Begutachtungen im Zusammenhang mit Behinderung, psychischer Erkrankung und chronischer Krankheit zuständig. Die folgende Auflistung soll einen Überblick geben, ist aber nicht taxativ.
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) begutachtet im Zusammenhang mit dem Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz, mit der Berufsunfähigkeitspension und der Invaliditätspension sowie mit der Alterspension bei geminderter Erwerbsfähigkeit.
Das Sozialministeriumservice (SMS) ist zuständig für den Behindertenpass (ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent), für die Feststellung des Grades der Behinderung, für die Zugehörigkeitsbescheinigung als begünstigte*r Behinderte*r nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (das einen besonderen Kündigungsschutz mit sich bringt) sowie für Förderungen aus dem Ausgleichstaxfonds, etwa für Persönliche Assistenz oder Arbeitsassistenz.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist zuständig für medizinische und berufliche Rehabilitation, für die chefärztliche Bewilligung von Hilfsmitteln (etwa Rollstuhl, Hörgerät oder Prothesen) und Heilbehelfen (etwa Bandagen oder Diabetikerbedarf) sowie für Krankengeld bei langem Krankenstand.
Zusätzlich gibt es weitere Stellen mit eigenen Zuständigkeiten, zum Beispiel das Arbeitsmarktservice (AMS). Die Aufteilung auf mehrere Institutionen mit jeweils eigenen Verfahren, eigenen Gutachter*innen und eigenen Rechtsmitteln wird von Betroffenen und Interessenvertretungen kritisiert. Mehrere aktuelle politische Vorstöße fordern deshalb eine gemeinsame, unabhängige Begutachtungsstelle für alle Sozialversicherungsträger, das AMS und das SMS, deren Gutachten für alle beteiligten Institutionen bindend wären.
Für das Jahr 2024 liegen aus Anfragen der Lebenshilfe Österreich nach dem Informationsfreiheitsgesetz konkrete Zahlen von drei großen Institutionen vor.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat 2024 insgesamt 417.271 ärztliche Begutachtungen durchgeführt. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat im selben Jahr 278.669 Begutachtungen in Auftrag gegeben oder selbst durchgeführt, das Sozialministeriumservice (SMS) 108.248 Verfahren mit Begutachtung.
Zusammengerechnet ergeben allein diese drei Institutionen mindestens 804.188 ärztliche Begutachtungen im Jahr 2024. Das ist eine Mindestzahl, weil weitere Institutionen wie das Arbeitsmarktservice (AMS) hier noch gar nicht mitgezählt sind und weil nicht überall vollständige Daten vorliegen.
Diese Größenordnung zeigt, wie zentral das Thema Begutachtung für sehr viele Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung oder chronischer Krankheit in Österreich ist, auch wenn öffentlich kaum darüber gesprochen wird. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Datenlage lückenhaft ist. Es gibt derzeit keine zentrale, vollständige Statistik, die alle Begutachtungen in Österreich über alle zuständigen Stellen hinweg erfasst.
In der Vergangenheit gab es keine einheitliche gesetzliche Regelung, das für alle Begutachtungen gleichermaßen gegolten hat. Ob und in welchem Rahmen eine Begleitung möglich war, war je nach zuständiger Institution unterschiedlich. Für viele Betroffene war dies eine sehr unzufriedenstellende Einschränkung.
Dazu gab es eine positive Änderung, die mit 1. September 2026 in Kraft getreten ist: Wer künftig zu einer medizinischen Begutachtung im Zusammenhang mit einer Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, beruflichen Rehabilitation, einem Behindertenpass oder Leistungen der Sozialentschädigung eingeladen wird, kann eine Vertrauensperson mitnehmen.
Die neue Regelung soll den Betroffenen mehr Sicherheit geben und die Transparenz der Verfahren erhöhen.
Sowohl eine Studie der Arbeiterkammer OÖ von Jänner 2026 als auch unzählige Erfahrungsberichte Betroffener halten fest, dass Begutachtungen häufig als wenig oder gar nicht respektvoll erlebt werden.
Ein erster – wenn auch nicht ausreichender – Schritt wurde von der PVA mit der Erarbeitung einer verbindlichen Richtlinie für alle im Auftrag der PV tätigen medizinischen Gutachter*innen gesetzt, die ab 1. September 2026 gilt.
Interessensvertretungen und Betroffene fordern aktuell eine umfassende Reform der Begutachtungspraxis und die Gewährleistung eines respektvollen Umgangs bei allen Begutachtungen.
Link zur Richtlinie:
– Österreichischer Behindertenrat: Positionspapier zum Thema Begutachtungen
– Lichterkette, Die Armutskonferenz, Verein Chronisch Krank Österreich: Begutachtungsverfahren der PVA:
– Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen: Vernetzungstreffen
Ein Aktengutachten ist eine ärztliche Beurteilung, die ausschließlich auf Basis der vorgelegten medizinischen Unterlagen erstellt wird, also ohne persönliche Begutachtung. Das steht im Unterschied zum klassischen Gutachten, bei dem eine persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt vor Ort stattfindet.
Was bedeutet ein Aktengutachten für mich persönlich?
Ein Aktengutachten kann sinnvoll sein, wenn die medizinische Situation durch aktuelle fachärztliche Unterlagen bereits eindeutig dokumentiert ist. Interessenvertretungen weisen aber darauf hin, dass diese Praxis das Risiko birgt, individuelle Beeinträchtigungen, insbesondere im psychischen Bereich oder bei komplexen chronischen Erkrankungen, nicht ausreichend zu erfassen. Wer mit dem Ergebnis eines Aktengutachtens nicht einverstanden ist, kann im Rahmen des jeweiligen Rechtsmittelverfahrens eine persönliche Untersuchung oder ein neues Gutachten einfordern.
Das ist von Institution zu Institution unterschiedlich geregelt und ein Kritikpunkt von Betroffenen und Interessenvertretungen. Nicht alle zuständigen Stellen übermitteln das vollständige ärztliche Gutachten automatisch.
Unabhängig davon, wie die konkrete Praxis bei der jeweils zuständigen Stelle aussieht, gilt: Wer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist oder die Gründe genauer verstehen möchte, kann das vollständige Gutachten aktiv anfordern. Das ist wichtig, um beurteilen zu können, ob die medizinischen Feststellungen zutreffend sind, ob die eigenen Befunde berücksichtigt wurden, und ob sich ein Rechtsmittel lohnt.
Interessensvertretungen und Betroffene fordern eine automatische Zustellung der ärztlichen Gutachten.
Das sollten sie, in der Praxis geschieht das aber oft nicht ausreichend. Eine Studie der Arbeiterkammer OÖ von Jänner 2026 zur Begutachtungspraxis kommt zu dem Ergebnis, dass mitgebrachte fachärztliche Gutachten und Befunde mehrheitlich nicht oder nur selektiv berücksichtigt werden. In manchen Fällen werden eigene Unterlagen im Beisein der betroffenen Person sogar in Zweifel gezogen.
Gleichzeitig zeigt dieselbe Studie, wie wichtig eigene Unterlagen für den Erfolg eines Antrags sind: Werden eigene fachärztliche Befunde nicht berücksichtigt, liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit beim Pflegegeld einer Untersuchung zufolge bei nur rund 2 Prozent. Das zeigt deutlich, dass die Vorlage vollständiger, aktueller und aussagekräftiger medizinischer Unterlagen einen entscheidenden Unterschied machen kann.
Interessenvertretungen fordern eine systematische Erfassung vorgelegter medizinischen Befunde als Teil einer größeren Reform der Begutachtungspraxis.
Die Kostentransparenz unterscheidet sich stark zwischen den drei angefragten Institutionen. Nur das Sozialministeriumservice (SMS) konnte vollständige Kostendaten liefern: Die Gesamtausgaben für ärztliche Begutachtungen lagen 2024 bei rund 14,6 Millionen Euro, verteilt auf 95.603 kostenmäßig erfasste Begutachtungen, das ergibt durchschnittliche Kosten von rund 152,67 Euro pro Begutachtung. Die durchschnittlichen Kosten schwanken dabei stark je nach Verfahrensart.
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) teilte hingegen mit, dass entsprechende Informationen zu Kosten und Beschäftigungsverhältnissen weder vorhanden noch verfügbar seien und ihre Erstellung, sofern überhaupt möglich, nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erklärte, keine Auswertung liefern zu können, weil buchhalterisch keine Trennung der Personal- und Sachaufwendungen für medizinische Begutachtungen von anderen ärztlichen Tätigkeiten möglich sei.
Diese unterschiedliche Auskunftslage macht einen Vergleich der drei Institutionen bei den Kosten derzeit nicht möglich.
Unterstütze unsere Petition für ein gerechtes, transparentes und menschenwürdiges Begutachtungssystem.