Mein Rehabilitationsgeld wurde mir bereits zweimal entzogen, beide Male habe ich prozessiert und vor Gericht gewonnen. Jetzt läuft ein ähnliches Verfahren beim Pflegegeld, das herabgestuft wurde, auch dieses Verfahren bin ich gerade am Gewinnen.
Jedes Mal stehen in den Gutachten dieselben Feststellungen, und jedes Mal sagen die Gerichtsgutachter dasselbe: Es habe sich nichts geändert, eher verschlechtert. Und jedes Mal weist meine Anwältin darauf hin, dass im PVA Gutachten selbst schon die Gründe für eine Weitergewährung stehen.
Trotzdem heißt es in der Klagebeantwortung stets, man verlasse sich auf die eigenen Gutachter, selbst wenn wir jedes Mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass laut deren eigenem Gutachten eine Weitergewährung erfolgen müsste.
Ich habe dazu zwei Theorien: Entweder ist bei der PVA niemand, von den Ärzten bis zu den Anwälten, in der Lage, die eigenen Gutachten richtig zu lesen. Oder es steckt schlicht Bösartigkeit dahinter, in der Hoffnung, dass man irgendwann aufgibt.
– Thomas

