Unsere Tochter ist schwer mehrfachbehindert und hat Downsyndrom. Sie spricht nicht und kann sich nicht selbst äußern. Sämtliche Körperpflege muss betreut stattfinden, sie kann keinen Moment allein gelassen werden. Entsprechend wurde sie ursprünglich in Pflegegeldstufe 6 eingestuft, was aus unserer Sicht völlig nachvollziehbar war.
Nach einigen Jahren kam die Überprüfung. Das Ergebnis: Pflegegeldstufe 2.
Wir klagten dagegen. Bei der Verhandlung musste ich mir vom Richter sagen lassen:
„Wollen Sie denn gescheiter sein als die Fachleute?“
Ich fuhr an diesem Tag wütend und weinend mit dem Rad nach Hause. Die Klage brachte am Ende Pflegegeldstufe 3, immerhin. Ich könnte oder sollte erneut klagen, doch das will ich nicht mehr. Das eine Mal hat mir für zwei Leben gereicht.
*Namen der Personen, die anonyme Berichte abgeben haben, sind der Lebenshilfe Österreich bekannt.

